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Mammographiescreening
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- Landesverband Bayern - |
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Gemeinsames Positionspapier der Bayerischen Röntgengesellschaft e.V. und des Bayerischen Berufsverbandes der Radiologen zum Mammographiescreening
Präambel
Die Einführung des Mammographiescreenings ab 2003 geht auf einen Beschluss des Dt. Bundestages vom 22.06.2002 zurück. Kassen und ärztliche Selbstverwaltung wurden beauftragt, dieses umzusetzen. Bayern initiierte zunächst das Bayerische Mammographiescreening (BMS), das eine dezentrale Struktur mit Einbindung der Praxen und eine partielle Beteiligung von Kliniken vorsah. Aktuell wird ein bundeseinheitliches Screeningmodell aufgebaut, das nur eine bedingte Einbindung bereits vorhandener Strukturen vorsieht. Prinzipiell ist die Einführung eines qualitätsgesicherten Früherkennungsprogrammes für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren sehr zu begrüßen. Zum ersten Mal seit Bestehen der Bundesrepublik wird den Frauen die Mammographie als Methode zur Brustkrebsfrüherkennung kostenlos als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse angeboten.
Aktuelle Situation
1. Die Doppelbefundung erfolgt meist durch niedergelassene Ärzte mit entsprechender Zulassung und Qualifikation. Ein Arzt-Patientenkontakt, eine klinische Untersuchung und eine Sonographie sind nicht vorgesehen.
2. Die Screeningklientinnen müssen örtlich und zeitlich getrennt von allen anderen Patienten untersucht werden. Termin und Ort sind auf dem Einladungsschreiben festgelegt.
3. Der programmverantwortliche Arzt (PVA) delegiert und überwacht nicht nur die Doppelbefundung, sondern ist auch für die Konsensusfindung bei auffälligen Befunden und die Festlegung und Durchführung der Abklärungsdiagnostik verantwortlich. Die sonographisch gesteuerte Stanzbiopsie muss vom PVA selbst als persönliche Leistung durchgeführt werden. Die mammographisch gesteuerte Bayer. Positionspapier zum Mammascreening 1 von 5 Stanzbiopsie darf vom PVA an hierfür ermächtigte und qualifizierte Stellen delegiert werden. Die PVAs sind fast ausschließlich niedergelassene Kollegen und nur in Einzelfällen ermächtigte Kliniker.
4. Den PVAs übergeordnet sind sechs Referenzzentren benannt worden. Davon sind drei an Universitätskliniken angeschlossen. Diese haben für die Qualitätssicherung, wissenschaftliche Begleitung (vor allem epidemiologische Auswertungen), etc. zu sorgen. Insgesamt ist nur eine Minderheit der Universitätskliniken mit hoher senologischer Kompetenz eingebunden.
Kritikpunkte und Konsequenzen
Vom ärztlichen Standpunkt aus ist ein qualitätsgesichertes Brustkrebsfrüherkennungsprogramm unter Einschluss der ärztlichen Untersuchung und fakultativer Durchführung der Sonographie zu fordern. Dies deckt sich mit der Erwartungshaltung der betroffenen Frauen nach einer höchstmöglichen Entdeckungsrate (Sensitivität). Darüber hinaus ergeben sich folgende Kritikpunkte zum Screening:
1. Der geforderte finanzielle und organisatorische Aufwand ist inakzeptabel hoch und bestenfalls von Großpraxen zu leisten. Eine Planungssicherheit für die Zukunft besteht nicht (gesicherte Vergütung in Euro).
2. Die fehlende Delegierbarkeit der Abklärungsdiagnostik führt gerade in ländlichen Regionen zu unnötig weiten Anfahrtswegen der betroffenen Frauen. Dies gefährdet die Akzeptanz des Screenings und reduziert die Teilnahmerate.
3. Ein besonderes Problem stellt die Durchführung von Stanzbiopsien dar. Die PVAs sind fachlich und/oder aufgrund ihrer Organisationsstruktur derzeit nicht immer in der Lage, die Leistungen qualitativ hochwertig zu erbringen. Eine gewachsene Zusammenarbeit mit Pathologen ist nicht immer flächendeckend gegeben. Vorhandene Strukturen in den Krankenhäusern (Radiologie, Pathologie, Gynäkologie) werden hingegen in vielen Fällen nicht genutzt.
4. Radiologische Kliniken mit hoher fachlicher Expertise (z.B. zertifizierte Mammazentren und Universitätskliniken) sind zum großen Teil ausgeschlossen. Da die Kliniken den überwiegenden Anteil an Fort-, Weiterbildung und Forschung leisten, resultieren hieraus folgende Fragen:
a. Wie soll die Weiterbildung auf dem Gebiet der Mammadiagnostik künftig gewährleistet werden?
b. Wie soll die Fortbildung auf dem Gebiet der Mammadiagnostik künftig gewährleistet werden? Es ist zu erwarten, dass die Praxen − aufgrund ihrer Organisations- und Personalstruktur − kaum in der Lage sein werden, die komplette Fort- und Weiterbildung in adäquater und umfassender Form zu leisten. In der Klinik wird es nach dem ersten Generationswechsel von Chefärzten kaum noch die Kompetenz geben, um fachlich die Fortbildungen zu bestreiten.
c. Wie soll die Forschung auf dem Gebiet der Mammadiagnostik künftig gewährleistet werden? Da viele Universitätskliniken von einem wesentlichen Teil der Patientenversorgung abgeschnitten werden, ist die klinische Forschung potentiell gefährdet. Zusammenfassend kann dies dazu führen, dass der ärztliche Nachwuchs zur kompetenten Versorgung von Patientinnen mit Brusterkrankungen innerhalb weniger Jahre nicht mehr ausreichend zur Verfügung steht.
5. Der PVA wird einen großen Einfluss darauf haben, an welcher Klinik sich die betroffene Patientin operieren lässt. Da die Anzahl der PVAs beschränkt ist und diese in der Regel nur mit einer oder zwei Kliniken zusammenarbeiten, führt dies schon jetzt dazu, dass in manchen gynäkologischen Abteilungen die Anzahl an Mammaoperationen rückläufig ist. Hiervon sind auch zertifizierte Mammazentren betroffen und Kliniken, die am DMP Brustkrebs teilnehmen.
6. In wenigen Jahren wird sich folgende Situation ergeben:
a. Mangel an jüngeren Kollegen, die eine ausreichende fachliche Kompetenz besitzen, um Mammographien zu beurteilen. Zudem ist es fragwürdig, ob sich ausreichend Kollegen finden werden, die ausschließlich in diesem hoch spezialisierten Gebiet arbeiten wollen, mit allen daraus resultierenden wirtschaftlichen Risiken.
b. Verlust der internationalen wissenschaftlichen Reputation auf dem Gebiet der Mammadiagnostik, da die Universitätskliniken wegen der fehlenden Einbindung keine Möglichkeit mehr haben, entsprechend dem internationalen Standard auf diesem Gebiet eine adäquate Forschung zu betreiben.
c. Gleiches kann auch für die Therapie des Mammakarzinoms angenommen werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Zukunft der kurativen Mammographie: * Wie wird die flächendeckende kompetente Versorgung in einigen Jahren sichergestellt? * Wer führt notwendige Markierungen oder Fremdbefundungen durch? * Wer garantiert die zeitgemäße apparative Ausrüstung in Kliniken und Praxen? * Wie soll eine Rezertifizierung von Mammazentren, die nicht in das Screening eingebunden sind, gesichert werden?
Fazit
Prinzipiell ist festzustellen, dass die Sensitivität und Spezifität der qualitätsgesicherten Früherkennungsmammographie unter Einbindung der klinischen Untersuchung und gegebenenfalls der Sonographie nach derzeitigem Wissen durch die reine Screeningmammographie nicht erreicht werden kann. Vom ärztlichen Standpunkt aus wäre, unter Berücksichtigung der berechtigten Erwartungshaltung der betroffenen Frauen, eine qualitätsgesicherte Früherkennungsmammographie mit Einbindung o. g. additiver Verfahren vorzuziehen.
Zu konstatieren ist, dass das Mammascreening keine individuell optimierte Gesundheitsfürsorge ist. Kostenaspekte führten zur Konzeption des Mammographiescreenings in der vorliegenden Form. Diese Feststellung ist allerdings nicht als Ablehnung des Mammographiescreenings zu werten, das prinzipiell einen Fortschritt gegenüber dem „grauen“ Screening darstellt. Es ist Aufgabe der Radiologie, unabhängig vom ärztlichen Standpunkt, zum Erfolg des Screenings beizutragen.
Forderungen
1. Nutzung und Optimierung der vorhandenen etablierten Strukturen in Praxis und Klinik statt Aufbau völlig neuer Strukturen.
2. Fakultative zeit- und wohnortnahe Durchführung einer klinischen Untersuchung und einer Sonographie als vergütete Leistung, wenn dies aus ärztlicher Sicht indiziert ist. Insbesondere trifft dies für Patientinnen mit dichtem Mammagewebe (ACR 3 und 4) und mit familiärer Disposition zu.
3. Erweiterte Delegierbarkeit der Abklärungsdiagnostik an hierfür qualifizierte, wohnortnahe Institutionen.
4. Verbesserte Einbindung der kompetenten universitären und nichtuniversitären Kliniken (insbesondere zertifizierte Mammazentren).
5. Die Struktur des Screenings muss konsequent so ausgerichtet und auch künftig nach den Bedürfnissen so modifiziert werden, dass folgende Punkte erfüllt und nicht behindert werden: a. Die zügige Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie muss unter Zugrundelegung der jeweiligen WBO gewährleistet sein, ohne zusätzliche Hürden wie Stellenrotationen, Stellenwechsel etc.. Es dürfen nur wegen der neu geschaffenen Struktur des Screenings keine Weiterbilder verloren gehen oder deren Weiterbildungsermächtigungen reduziert werden.
b. Die Fortbildung von Fachärzten und Weiterbildungsassistenten auf fachlich hohem Niveau, wie sie von den LÄK gefordert wird, muss gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass die fortbildenden Ärzte auch in Zukunft die Möglichkeit haben müssen, die nötige hohe Kompetenz in den Kliniken zu erhalten um fort- und weiterzubilden.
c. Die Forschung auf dem Gebiet der Mammadiagnostik muss gewährleistet sein, um den medizinischen Fortschritt nicht durch die geschaffenen Strukturen zu behindern. Dies bedeutet, dass Universitätskliniken, die bislang senologische Forschung betrieben haben, in das Screening in adäquater Form eingebunden werden müssen.
Für den Vorstand des Landesverbandes Bayern im BDR Dr. Jürgen Romahn
Für den Vorstand der BRG Prof. Dr. Klaus Bohndorf |
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